Der Gesetzgeber, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union, legen sehr genau fest, welche Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln gemacht werden dürfen.
„Health-Claims-Verordnung“
Von großer Bedeutung ist dabei die EFSA. Die EFSA (European Food and Safety Authority) ist die Aufsichtsbehörde, die „Gesundheitsclaims“, d.h. Aussagen inwieweit ein bestimmter Inhaltsstoff (z.B. Vitamine) eine Bedeutung für die Gesundheit hat, genehmigt oder ablehnt.
Obwohl Nahrungsergänzungsmittel eine Vielzahl von Wirkstoffen beinhalten, ist die Zahl der zugelassenen Angaben sehr gering. Für viele Stoffe sind keine Angaben erlaubt, da die EFSA der Meinung ist, dass diese Aussagen – obwohl in der Wissenschaft dokumentiert – nicht genügend „validiert“ sind (100% der Wahrheit entsprechend!).
Zugelassenen Angaben gibt es für Vitamine und Mineralien, dagegen sind gesundheitsbezogene Angaben für andere Stoffe wie z.B. Q10 nicht erlaubt.
Unsere Empfehlung
Gesundheitsbezogene Aussagen zu unseren Produkten können wir nur an die Fachkreise weitergeben. Zu diesem Zweck haben wir entsprechende Informationsmaterialien zusammengestellt und, soweit vorhanden, mit Studien hinterlegt. Gern sind wir auch bereit, Sie an einen naturheilkundlich orientierten Therapeuten zu vermitteln.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Apotheker. Er hat durch seine Ausbildung und die Informationen, die wir ihm zukommen lassen können, die Möglichkeit, Sie entsprechend persönlich zu beraten.